SVH-Soccercamp Ostern  2020 vom 14. bis  17.04.2020

Der SV 1920 Heftrich e.V. veranstaltet auch 2020 sein Osterferiencamp (Soccercamp) für Kinder bzw. Jugendliche der Jahrgänge 2007 bis 2012. Die Veranstaltung, die auf der Kunstrasenanlage in Idstein Heftrich „Schlabach-Arena“ stattfindet, wird von qualifizierten Lizenztrainern konzipiert und begleitet. Der SV 1920 Heftrich e. V. verspricht allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen 4 Tage hochwertiges und interessantes Fußballtraining wobei der Spaß natürlich nicht zu kurz kommen soll. Das jahrgangsgerechte Stationstraining beinhaltet auf Wunsch auch einige Einheiten für Torhüter. In den Pausen der täglich von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr stattfindenden Veranstaltung werden durch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Snacks in Form von Obst sowie ein warmes Mittagessen gereicht. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält zudem ein Trikotset und eine Trinkflasche. (Flyer als PDF zum Download — neuer Flyer)

Melden Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn noch heute an!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team! E-Mail: soccercamp@svheftrich.de

NEU: Für unser Soccercamp konnten wir Anja Pfaff gewinnen. Sie ist ausgebildete Sportphysiotherapeutin und auch als Trainerin in der Leichtathletik aktiv. Für das Soccercamp wird sie die Kinder mit einem Laufanalysetraing schulen.

In kleinen Schritten werden die Anteile des koordinativen Laufens analysiert und durch ein Lauf und Sprung ABC geschult. Je früher damit begonnen wird desto besser. Es können Instabilitäten erkannt werden die durch entwickelte Techniken und Übungen stabilisiert werden können.
Ziel ist es eine gute Basis im Bereich der Koordination, dem Gleichgewicht und der Proportion zu erarbeiten um später Verletzungen oder Überbelastungen vermeiden zu können.

Anja Pfaff // Wiesbadener Straße 78 // 65510 Idstein // Internet: https://www.physioholistik-idstein.de/

Anmeldung

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
SV 1920 Heftrich e. V. – Feldstraße 4 – 65529 Waldems

2. Vertragsabschluss und Anmeldung
Am SV 1920 Heftrich e. V. Soccercamp vom 14. bis zum 17.04.2020 können Kinder der Jahrgänge 2007-2012 teilnehmen. Die Kinder sind bis 08:30 Uhr zum Sportplatz „Schlabach-Arena“ in Idstein-Heftrich zu bringen und um 16:30 Uhr dort wieder abzuholen. Zum Camp sind Sportkleidung, ggf. Wechselkleidung und Fußballschuhe, die für Kunstrasenplätze geeignet sind, mitzubringen. In dem viertägigen Camp sind Fußballtraining, das tägliche gemeinsame Mittagessen, Obstpause und Getränke enthalten. Während der „Campzeit“ obliegt die Aufsichtspflicht dem Veranstalter. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webseite des SV 1920 Heftich e. V. unter dem Link www.svheftrich.de/soccercamp. Für Mitglieder des SV 1920 Heftrich e. V. beträgt die Anmeldegebühr € 125,- für das erste Kind, für jedes weitere Geschwisterkind beträgt die Anmeldegebühr € 110,- / Für Nichtmitglieder beträgt die Anmeldegebühr € 135,- für das erste Kind, für jedes weitere Geschwisterkind beträgt die Anmeldegebühr € 120,-. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 50. Die Teilnahme kommt nach erfolgter Bestätigung durch den Veranstalter und der darin erbetenen Überweisung der Teilnahmegebühr zu Stande. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Anmeldeschluss ist der 01. März 2020.
Die Mindesteilnehmerzahl beträgt 20. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, kann der Veranstalter das Camp bis 10 Tage vor Beginn absagen.

3. Rücktritt und Kündigung
Mit Anmeldung, Bestätigung und Überweisung der Anmeldegebühr ist die Teilnahme zu Stande gekommen. Sollte die Teilnahme seitens der Erziehungsberechtigten bis 14 Tage vor Campbeginn abgesagt werden, wird lediglich der Differenzbetrag zwischen angefallenen Kosten (bspw. Kleidung, bestellte Verpflegung etc.) und Anmeldegebühr erstattet. Nach diesem Zeitpunkt findet keine Rückerstattung statt. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Abmeldung sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber den Veranstaltern erloschen.

4. Haftung und Versicherung
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Camp auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer weder während der An- und Abfahrt noch während der Durchführung des Fußballcamps durch die Veranstalter unfallversichert sind. Eventuelle Verletzungen/ Erkrankungen beim Training rund um das Fußballcamp sind durch Familienversicherung (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.) der Erziehungsberechtigten abzudecken.
Die Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen.ie vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände. Für den Verlust von persönlichen Sachen wird keine Haftung übernommen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalter bzw. der von ihnen eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruht. Es wird empfohlen, dass Handy und sonstige Geräte zuhause bleiben.

5. Erklärungen der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten garantieren, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist und die Versicherungskarten mit zur Veranstaltung mitbringt.
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass der Teilnehmer körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist und an keinen ansteckenden Krankheiten leidet sowie über einen aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. In Bezug auf etwaige Medikation des Teilnehmers werden die Veranstalter vor Antritt des Camps unterrichtet.
Für den Fall der Einnahmepflicht bestimmter Medikamente, dem Bestehen von Vorerkrankungen o.ä. wird der Teilnehmer im Vorfeld mit einem Arzt abklären, dass die Teilnahme an der Veranstaltung gesundheitlich unbedenklich ist. Es bestehen keine Allergien/Lebensmittelunverträglichkeiten des Teilnehmers.

Wird der Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen die Erziehungsberechtigten den Veranstalter, alle notwendigen Schritte für eine sichere angemessene Behandlung und / oder den Heimtransport zu veranlassen.

6. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt werden und diese in den Publikationen und Onlineauftritten des SV 1920 Heftrich e. V. honorarfrei veröffentlicht werden. Dies schließt die Veröffentlichung zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters ausdrücklich mit ein.

7. Ausschluss
Die Veranstalter bzw. die Campleitung kann Camp-Teilnehmer, die Anweisungen der Trainer oder Betreuer nicht befolgen und / oder sich oder Andere gefährden von der Teilnahme ausschließen. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbetrags ist in diesem Fall nicht möglich. Ein Ausschluss wird nur in Absprache mit einem Erziehungsberechtigten erfolgen.

8. Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Daten gem. der EU-DSGVO auf Basis Ihrer Einwilligung durch die verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung zur Erstellung einer internen Teilnehmerliste  (Name, Vorname, Adresse) sowie zur Rechnungsstellung (Name, Vorname, etc.) und für weitere, zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Maßnahmen bzw. im Rahmen weitere gesetzlicher Fristen. Desweiteren gelten unsere unter Datenschutz aufgeführten Bestimmungen.